Samstag, 25. August 2012

Gewerbeauskunft Zentrale GWE Wirtschaftsinformations GmbH

Kein Wunder das mir Internet und Rechner langsam wurden als ich die Post las von der Gewerbeauskunft Zentrale öffnete und instinktiv g r ü n d l i c h las und recherchierte. Das Anschreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH Düsseldorf vermittelt optisch auf den ersten Blick den Eindruck eines amtlichen Schreibens.

Da klingt es zunächst vergleichsweise harmlos zu Beginn - Zitat: "Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten". Zitat Ende

Aufgefallen ist mir, dass sich der linksseitige Text in recht grossformatiger Schrift darstellt, während der weiterführende Text auf der rechten Seite des amtlich aussehenden Anschreibens in sehr kleinem Format gedruckt ist - "Holzauge sei wachsam" war somit die Devise bei der weiteren Lektüre der Gewerbeauskunft-Zentrale.

Tatsächlich findet sich der Pferdefuß des behördlich aussehenden, scheinbar nur zur Datenaktualisierung dienenden Schreibens der Firma GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, im Kleingedruckten der rechtsseitigen Texthälfte. 

Dort heisst es unter der Überschrift Leistungsübersicht/Eintragungsdarstellung - 

Zitat: 
"Basiseintrag:
(.....) Marketingbeitrag jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. (.....)"

Zusammengefasst habe ich das so verstanden, das ein Eintrag im Portal Gewerbeauskunnft-Zentrale.de für ein Jahr also 569,06 Euro kostet. Aber ging es nicht eigentlich nur um eine Angabe zwecks Aktualisierung der Firmendaten?

Ein genaueres "Studium" des Anschreibens nebst der umseitig aufgeführten AGB lässt mich mit hoher Gewissheit vermuten: Folgt man der Aufforderung, das Anschreiben ausgefüllt an die kostenfreie Fax-Nummer zu senden, ist man einen Vertrag eingegangen für den Eintrag in das Branchenbuch Gewerbeauskunft-Zentrale.de der Firma GWE Wirtschaftsinformations GmbH. Die verlangt für diesen Branchenbucheintrag stolze 569,06 Euro jährlich.


Nun liegt ein Preis-/ Leistungsverhältnis stets im Auge des Betrachters - will sagen Kunden ...

Abgesehen von der ... ich formuliere es mal als irreführenden Herangehensweise ... stellt sich also die Frage: Wie effizient ist ein Branchenbucheitrag bei der Gwerbeauskunft-Zentrale.de aus Sicht von Google?

Dazu habe ich mir willkürlich drei bei der Gewerbeauskunft-zentrale.de Unternehmen unterschiedlicher Branchen herausgesucht und in Google eine Suchanfrage zu diesen Unternehmen gestartet. Die Suchergebnisse waren unterschiedlich, hatten jedoch eines gemeinsam: Suchertreffer des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale.de zu den abgefragten Unternehmen fanden sich nicht in den Sucherergebnissen der Suchmaschine Google ...

Eine Abfrage aus SEO-Sicht (SEO = Search Engine Optimisation = Suchmaschinenoptimierung) gab zumindest eine Erklärung.

Wer WOT (Web Of Trust) auf dem PC installiert hat wird sofort gewarnt vor dem Angebot des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale.de


Schaut man sich die für Suchmaschinen relevanten seo-technischen Details des Portals an, erklärt sich das oben genannte Such- bzw. Trefferergebnis.


Hier zwei Beispiele von  k o s t e n l o s e n  Branchenbucheinträgen, die ich seinerzeit unter SEO-optimierten Gesichtspunkten für Kunden bzw. mich selbst vornahm.

Beispiel 1: www.langsames-internet.de



Beispiel 2: www.umzuege-oberhausen.de



Sowohl der Branchenbucheintrag bei Cylex als auch der Eintrag bei Branchenknecht sind kostenlos und vor allem SEO-technisch beeinflussbar - ein unschätzbarer Vorteil der Wertigkeit für die eigene Webseite!

Soviel zum reinen Preis-/ Leistungsverhältnis bzw. der voraussichtlichen Effizienz eines Eintrages im kostenpflichtigen Branchenbuch Gewerbeauskunft-Zentrale.de. im Vergleich zu kostenlosen Branchenbucheinträgen.

Der Fairness halber habe ich weiter im Internet recherchiert ...
So zum Beispiel ergab die Suchphrase "gewerbeauskunft zentrale" in Google dieses Ergebnis  

Aber auch bekannten (und erfolgreichen) Verbraucherschützern wie Verbraucherdienst e.V. Essen ist die vermeintliche Datenaktualisierung der Gewerbeauskunft-Zentrale bereits aufgefallen. Siehe Artikel des Vereins für Verbraucherschutz Gewerbeauskunft-Zentrale bittet zur Kasse

Ich persönlich empfinde das Anscheiben der GWE Wirtschaftsinformations GmbH im Zusammenhang mit der vermeintlichen "Datenaktualisierung" meiner Kontaktdaten für Gewerbeauskunft-Zentrale als einen Versuch des `über den Tisch ziehens".

Klar, wer lesen kann ist klar im Vorteil ...
Aber ein offenes Angebot sieht meiner Meinung nach schon anders aus - oder??



6 Kommentare:

  1. Danke für diesen tollen und ausführlichen Beitrag. Ich habe selbst so ein Schreiben erhalten. Ich hätte aber nicht vermutet, dass es Leute gibt, die da tatsächlich drauf reinfallen...

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  2. Hallo Ratzingeronline,

    ich denke wenn nur 10% von 1.000 versendeten Briefen funktionieren sind das immerhin 100 x 569 Euro ... ;-)

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  3. Hallo, habe das gleiche Schreiben erhalten. Um das Ganze noch etwas mehr, wie eine amtliche Aufforderung zu gestalten, wird es als Erinnerungsschreiben etwa einen Monat später noch mal verschickt.

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    1. Na da bin ich mal gespannt, ob ein Erinnerungsschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale auch bei mir ankommt ... Die vier Wochen sind nämlich bald um. ;-)

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  4. Bin schon vor über einem Jahr in deren Falle getappt..leider.
    Habe jetzt 6 Schreiben von Inkassounternehmen und zwei Rechtsanwälten bekommen. Antworte selber nur über Fax, zu einer Klage ist es noch nicht gekommen..warum wohl auch ;-)...ich werde ds Ausstehen und nicht/niemals bezahlen. es gibt auch ein

    grundlegende Entscheidung des BGH vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/1,Dort heißt es:

    Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Inter-net) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Ent-geltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Eine Zahlungsverpflichtung besteht demnach nicht.

    Das wird natürlich von dieser Firma, Inkassos und Rechtanwälten verschwiegen..warum wohl?? ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

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    1. Mittlerweile machen die Brüder das geschickter und ändern Text und optische Darstellung ihrer Anschreiben. Das BGH-Urteil greift nur teilweilse - wenn überhaupt.

      Mich hats erwischt mit dem Branchenbuch Deutschland. Mein rechtsanwalt, ziemlich pfiffig eigentlich bisher, hat aufgegeben und meinte bestenfalls käme ein Vergleich raus.

      Bin dann über einen Tip aus der Nachbarschaft beim Verbraucherdienst e.V. in Essen gelandet. Für die war das kein Problem. Bin aus der Sache raus. ;-)

      Hier ist die Seite von dem Verein für Verbraucherschutz und eine Abbildung vom Anschreiben für das Branchenbuch Deutschland 2013: http://verbraucherdienst.com/aktuelles/branchenbuch-deutschland-2013.php?was=4

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