Dienstag, 11. Dezember 2012

Maxdome Verify-u

Ein befreundeter Blog für Verbraucherschutz (Belugas Abzocker Blog) bittet um Mithilfe in Form von Tips zum Thema Maxdome und verify-u. Und darum geht es ... 

Ein Kunde des Online-Videoverleih Maxdome sollte eine Bestätigung seiner Volljährigkeit per verify-u abgeben für die Buchung eines Video abgeben. Der betroffene User schildert dies wie folgt:

" Für einige Filme muss man dort eigene Volljährigkeit bestätigen. Das erledigt für maxdome Fa. verify-u  (www.verify-u.de). Durch einen Link von der Seite maxdome habe ich diese Altersverifikation gestartet und meine persönliche Daten mit Email-Adresse angegeben. An der Stelle wo ich meine Bankverbindung angeben sollte (es gehört zum Verifikationsprozess) habe ich den Vorgang abgebrochen und die Seite geschlossen. Also ich habe diese Registration bzw. Anmeldung auf keine Weise beschlossen, gesendet oder bestätigt. Meine Bankverbindung habe ich auch nicht angegeben. Trotzdem kurz danach habe ich eine Mail-Bestätigung von verify-u erhalten, dass meine  Autorisierung läuft. Und was ich weiter machen soll, wenn ich den Autorisierungs-Code per Bankkontoauszug bekomme. Auf diese Mail habe ich nicht reagiert, da sie nach meiner Meinung eine automatische Antwort war. 

In ca. zwei Wochen habe ich die nächste Mail von verify-u schon mit Geldanforderungen bekommen. Dort stand es, dass „im Rahmen Ihrer Registrierung bei [verify-U] wurde Ihre Bankverbindung mit Ihrem Einverständnis von maxdome an uns weitergeleitet, damit wir Ihren Autorisierungscode per Banklastschrift und Bankgutschrift übermitteln können. Während der Registrierung haben Sie uns durch die Bestätigung der AGB von [verify-U] eine Einzugsermächtigung erteilt und wurden informiert, dass durch eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten von Ihnen zu tragen sind. Bei der Übermittlung Ihres Autorisierungscodes kam es nun zu einer Rücklastschrift. Hierdurch sind uns Kosten von insgesamt 11.52 Euro entstanden“. Aber bei maxdome habe ich auch keine Bankverbindung angegeben!
Bis jetzt bekam ich nur Mails, die ich ignorierte. Heute habe ich aber einen „echten“ Brief von einem Inkassobüro atriga GmbH bekommen. Die Summe hat sich demensprechend bis EUR 54,00 erhöht. Dort stehen auch meine persönliche Daten, die ich damals angegeben habe. Und auch angeblich meine aber vollkommen erfundene Bankverbindung, die ich nie hatte. Die Begründung ist aber immer noch dieselbe. Da ich AGB bei der Anmeldung bestätigte, ich muss zahlen. In der AGB steht tatsächlich – „Wenn der NUTZER sich über eine Website eines Mediendiensteanbieters für den Dienst [verify-U] registriert, gibt er seine entsprechende verbindliche Angebotserklärung mit dem Starten der Registrierung ab“. Und da ist meine Frage – ist es so legitim? Es kann sein, dass ich damals AGB angehakt habe. Aber ich bin immer davon ausgegangen, dass am Ende jeder Online -Anmeldung / -Registrierung laut der Gesetzesänderung über Button-Lösung ich entscheide, ob ich meine Daten versende oder nicht.
Da Sie sich mit der Materie sehr gut auskennen, ich würde Ihnen für einen Rat sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus!"

Soviel zum eigentlichen Sachverhalt ...

Ich selbst stufe das Unternehmen Maxdome als seriös ein, mit verify-u habe ich jedoch keine Erfahrung. Vielleicht kann jemand anderes an dieser Stelle und zu diesem Thema mit juristischer Erfahrung / Wissen behilflich sein? 

In diesem Fall bitte unter dem Link http://beluga59.org/2012/12/09/ra-hilfe-gesucht/#comment-5697 eine entsprechende Antwort zu posten.