Dienstag, 3. Juni 2014

Smartphone Junkie im Strassenverkehr


Smartphone - Nutzung im Strassenverkehr fahrlässig

Für Smartphone nutzende Fussgänger im Strassenverkehr kann das Leben sich schnell als sehr kurz erweisen. Aber auch Autofahrer können durch Smartphone - Junkies schnell um ihre Existenz gebracht werden - zum Beispiel wenn man einen Fussgänger anfährt im Strassenverkehr ... Das ist kein Witz!


Was mir passiert ist an einem Fussgängerüberweg 

Ich fahre auf einen Fussgängerüberweg zu und sehe von rechts kommend eine junge Passantin die offensichtlich auf den Zebrastreifen zusteuert. In der Hand ein Smartphone dessen Bedienung sie offensichtlich voll in Anspruch nimmt. Ihr Blick ist nach unten, konzentriert auf das Gerät gerichtet. Der Strassenverkehr findet keine Beachtung. Ich bremse ab, komme vor dem Zebrastreifen zum Stehen, und will das junge Mädel passieren lassen.


Fussgängerin bleibt stehen und bedient Smartphone - Ich fahre an 

Etwa drei Schritte vor dem Bürgersteig bleibt die Fussgängerin stehen und bedient augenscheinlich höchst engagiert die Tastatur ihres Smartphone. Ich denke: "Ok, das dauert. Rollst du mal an Jörg ...". Also Gang eingelegt und langsam mein Auto anrollen lassen ....


Fussgängerin bedient weiter ihr Smartphone  - und läuft los!

 Im selben Momment da ich anfahre läuft das Mädel los! Einfach so, ohne auf den Strassenverkehr zu achten, den Blick immer noch auf ihr Smartphone gerichtet! Vollbremsung - Gang raus. Ich steige aus meinen Wagen und spreche sie an: "Hör' mal, wenn Du die Strasse überquerst solltest Du vielleicht ein wenig auf den Verkehr achten statt Dein Smartphone zu quälen. So wichtig kann ein Post bei Facebook doch nicht sein das Du Dein Leben dafür riskierst!"

Ihre Antwort: "Hier is 'n Zebrastreifen, da hast Du aufzupassen und zu warten ..."

"Ja nee - is' klaar!"


Gruss aus 'm Ruhrgebiet
Jörg Mersmann


Ergänzende Artikel zum Thema Smartphone und Fussgänger
Taiwan erwägt Strafgebühr für Smartphone-süchtige Fußgänger


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2 Kommentare:

  1. Zebrastreifen entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht - gilt im uebrigen fuer Fussgaenger UND Autofahrer :-))

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    1. Absolut richtig!
      Wäre in dieser Situation nur schwer nachweisbar gewesen, wer es an Aufmerksamkeit hat fehlen lassen. Im Zweifel kommt die Gefährdungshaftung zum Tragen.

      Zwar hätte sich nachweisen lassen, dass das Mädel ihr Smartphone zur fraglichen Zeitpunkt bediente, nicht jedoch die daraus resultierende Unaufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen gegenüber.

      Heisst: Auto stärker als Fussgänger = Auto(fahrer) grössten Schuldanteil.

      Habe diesen Beitrag um drei Links erweitert. Im Ausland ist man dahingehend in Sachen Rechtsprechung deutlich weiter.

      Danke für Deinen Beitrag Erhard Baltrusch

      Gruss
      Jörg Mersmann

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